II. Rahmenregeln für den Unterricht

1. Aufenthalt im Schulhaus

Die Schule wird um 7.00 Uhr geöffnet.
Die Sportgruppen, die früher vom Unterricht kommen, halten sich nicht vor den Klassenzimmern und in den Gängen auf, sondern im Schülercafé.
Bei Unterrichtsbeginn um 8.10 Uhr steht den Betroffenen in der 1. Stunde ebenso das Schülercafé zur Verfügung. Erst mit dem Pausenzeichen begeben sich die Schülerinnen und Schüler in ihre Klassenzimmer.
In den Fachräumen dürfen Schülerinnen und Schüler sich nicht ohne eine Aufsicht führende Lehrkraft aufhalten.
Vor und nach der Unterrichtszeit ist der Aufenthalt in den Klassenzimmern nicht gestattet. Ausnahmeregelungen für Proben o.ä. sind mit dem Schulleiter zu besprechen.
Aus Gründen der Aufsichtspflicht und der Ruhe im Schulhaus dürfen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 - 7, die eine Klassenarbeit vorzeitig beenden, den Unterrichtsraum nicht verlassen, außer wenn dies Randstunden sind.