II. Rahmenregeln für den Unterricht

2. Regelung der Vertretung

Fehlt eine Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn, fragen die Klassensprecher im Lehrerzimmer nach. Ist die Lehrkraft dort nicht zu erreichen, meldet der Klassensprecher es unverzüglich der stellvertretenden Schulleiterin oder Vertretungsplanerin, bei deren Abwesenheit über das Sekretariat dem Schulleiter.