II. Rahmenregeln für den Unterricht

5. Ordnung im Schulgebäude und Pausenbereich

Poster und andere Anschläge dürfen nur mit rückstandsfreiem Maler-Krepp an der Wand befestigt werden (kein Tesa-Film oder Klebeband verwenden)! Bevorzugt sollen die Seitentafeln für Anschläge benutzt werden.

Auf Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände ist unbedingt zu achten; Kaugummi ist wegen der häufigen Verunreinigungen im Schulgebäude untersagt.

Smartphone- und Tablet-Regelung
Smartphones, Tablets, Smartwatches und entsprechende Geräte (im Folgenden „Endgeräte“ genannt) dürfen in die Schule mitgebracht werden. Schüler und deren Eltern sind für die Verwendung von Endgeräten sowie der gespeicherten Inhalte verantwortlich. Schüler, die illegale Inhalte gespeichert haben oder auf dem Schulgelände verbreiten, müssen mit einer Anzeige bei der Polizei rechnen.
Während des Unterrichtstages (7:20 Uhr bis 17:15 Uhr) müssen die Endgeräte stumm geschaltet (ohne Vibration) sein. Sie dürfen nicht offen auf dem Tisch liegen, es darf auch nicht mit ihnen hantiert werden.
In der großen Pause, in Hohlstunden und ausfallenden Randstunden dürfen die Endgeräte in folgenden Bereichen genutzt werden: Lerninseln, Pausenhalle, Pausenhof und Mensa.
Außerdem dürfen diese Endgeräte in der Mittagspause in den zur Verfügung stehenden Aufenthalts- / Bereichen benutzt werden.
Die Lehrkraft kann die Benutzung der Endgeräte jederzeit erlauben. Den Schülern der Kursstufen ist es gestattet, in ihrem Oberstufenraum und in Lerninseln Endgeräte zu verwenden.
Die Benutzung von elektronischen Aufnahmegeräten (Ton- und Bildaufnahmen) ist ohne die Erlaubnis einer Lehrkraft gänzlich untersagt.
Wird gegen die Regelungen verstoßen, so muss das Endgerät von der Lehrkraft eingezogen und bei der Schulleitung (bzw. im Sekretariat) abgegeben werden. Diese entscheidet über den Zeitpunkt der Rückgabe des Endgerätes. Während des Nachmittagsunterrichts wird das Endgerät von der Lehrkraft bis zum Unterrichtsschluss verwahrt und die Schulleitung darüber in Kenntnis gesetzt.

Die Benutzung von Endgeräten während Klassenarbeiten und Klausuren gilt als Täuschungsversuch und kann mit der Note 6 bzw. 0 Punkten geahndet werden.
Grundsätzlich gelten auf dem gesamten Schulgelände die allgemeinen Höflichkeitsregeln im Umgang mit einem Endgerät, d.h., kein lautstarkes Telefonieren, keine lautstarke Musik, keine Tonaufnahmen, kein ungefragtes Filmen oder Fotografieren.

Des Weiteren gelten unsere allgemeinen Nutzungsregelungen von Tablets auf dem Schulgelände.
Die gesetzlichen Regelungen (keine Gewaltvideos, keine Pornographie, kein Mobbing, ...) sind in jedem Fall einzuhalten.

Wer Aufnahmen von Mitschüler/innen oder Lehrkräften ohne deren Erlaubnis macht und z.B. im Internet veröffentlicht oder an andere verschickt, verletzt deren Persönlichkeitsrechte und muss neben juristischen Schritten auch mit einer Schulstrafe (bis hin zum Schulausschluss) rechnen.