II. Rahmenregeln für den Unterricht

6. Entschuldigungen

Schülerinnen und Schüler, die krank sind, müssen unverzüglich über den Schulmanager oder telefonisch krankgemeldet werden. Eine schriftliche Entschuldigung muss grundsätzlich innerhalb von drei Tagen nachgereicht werden. Schülerinnen und Schüler, die im Sportunterricht fehlen, haben sich bei der Fachlehrkraft direkt zu entschuldigen.

Regelungen für die Kursstufe: Auch volljährige Schülerinnen und Schüler müssen ihr Fernbleiben vom Unterricht in angemessener Form schriftlich bei der zuständigen Tutorin oder beim zuständigen Tutor entschuldigen. Ist eine Schülerin oder ein Schüler der Kursstufe an einem Tag erkrankt, an dem eine Klausur geschrieben wird, muss er / sie sich bis 10.00 Uhr krankgemeldet haben, sonst kann die Klausur mit null Punkten bewertet werden. Der Modus der Entschuldigungen für die Jahrgangsstufen 11/12 ist genau zu beachten. Hinweise erteilen die Tutorinnen und Tutoren.

Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 - 10, die aus Krankheitsgründen nach Hause gehen möchten, bitten die unterrichtende Lehrkraft sie aus dem Unterricht zu entlassen. Für die versäumten Unterrichtsstunden ist der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer eine Entschuldigung vom Erziehungsberechtigten abzugeben, wenn sie wieder zur Schule kommen.

Oberstufenschülerinnen und -schüler entschuldigen sich auch für einzelne Fehlstunden.