II. Rahmenregeln für den Unterricht

8. Geliehene Schulbücher und andere Lernmittel (z.B. digitale Endgeräte)

Die Schülerinnen und Schüler binden alle Bücher ein (keine Selbstklebefolien benützen)! Die Bücher und alle weiteren Lernmittel sind Eigentum der Stadt Oberndorf und müssen von allen Schülerinnen und Schüler sorgfältig behandelt werden. Bei Beschädigungen oder Verlust kann eine Entschädigungszahlung verlangt werden.

Die geltende Nutzungsordnung ist zu beachten.