Aktualisierung: 14.5.2023, 12:30 Uhr
Musical "Elecs Geheimnis" spielt vor vollem Haus. Lesen Sie hier den ganzen Bericht.
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Aufhebung der Coronaregelungen zum 1. März 2023
Die Landesregierung hat entschieden, die Corona-Verordnung zum 1. März 2023 aufzuheben.
Damit treten zeitgleich auch die Corona-Verordnung Schule und die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen außer Kraft.
Für die Schulen ergeben sich daraus folgende Konsequenzen:
Schutzmaßnahmen bei positivem Coronatest
Die Aufhebung der Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen hat zur Folge, dass auch die Absonderungs- bzw. Maskenpflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen ab dem 1. März 2023 entfällt.
Personen mit Krankheitssymptomen sollten sich aber weiterhin krankmelden und zu Hause bleiben.
Schutzmaßnahmen bei positivem Coronatest
Die Aufhebung der Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen hat zur Folge, dass auch die Absonderungs- bzw. Maskenpflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen ab dem 1. März 2023 entfällt.
Personen mit Krankheitssymptomen sollten sich aber weiterhin krankmelden und zu Hause bleiben.