Gymnasium am Rosenberg
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Verbindliche Schulordnung für alle Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums am Rosenberg, Oberndorf a. N.

Die Schulordnung regelt das Zusammenleben aller am Schulleben Beteiligten in unserer Schule.
Jeder Einzelne darf nur so viel Rechte beanspruchen, wie dies ohne Eingriff in die Freiheiten anderer möglich ist, und hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, belästigt oder mehr als notwendig eingeschränkt wird. Jeder trägt Verantwortung dafür, dass die Schulgebäude, die Unterrichtsräume und die Schulhöfe in Ordnung gehalten und die Einrichtungen der Schule sorgfältig behandelt werden.

Jede Schülerin und jeder Schüler erhält zu Beginn seiner Schulzeit am Gymnasium am Rosenberg die Schul- und Hausordnung.
Die Schulordnung ist für alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler verbindlich.
Bei Verstößen gegen die Regeln der Schulordnung werden geeignete Maßnahmen ergriffen.

Das Schulgesetz für Baden-Württemberg gilt auch für unsere Schule uneingeschränkt.

Lesen Sie hier die ganze Schulordnung des Gymnasiums am Rosenberg (als pdf)

Wenn Sie nach einem bestimmten Thema suchen, klicken Sie einfach auf den entsprechenden Punkt der folgenden Inhaltsliste:

Liste von Beiträgen in der Kategorie Schulordnung
Titel
I. Schutz der Sicherheit und der Gesundheit
II.1. Aufenthalt im Schulhaus
II.10. Mopeds, Fahrräder und Tiefgarage
II.11. Sonderregelung während der Bauphase
II.2. Mittagspause
II.3. Regelung der Vertretung
II.4. Ordnung im Klassenzimmer
II.5. Ordnung im Schulgebäude und Pausenbereich, Handyregelung
II.6. Entschuldigungen
II.7. Beurlaubungen
II.8. Geliehene Schulbücher und andere Lernmittel (z.B. digitale Geräte)
II.9. Klassenfeste innerhalb des Schulbereichs
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