Die Landesregierung hat entschieden, die Corona-Verordnung zum 1. März 2023 aufzuheben.
Damit treten zeitgleich auch die Corona-Verordnung Schule und die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen außer Kraft.
Für die Schulen ergeben sich daraus folgende Konsequenzen:
Schutzmaßnahmen bei positivem Coronatest
Die Aufhebung der Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen hat zur Folge, dass auch die Absonderungs- bzw. Maskenpflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen ab dem 1. März 2023 entfällt.
Personen mit Krankheitssymptomen sollten sich aber weiterhin krankmelden und zu Hause bleiben.